Keine große Idee? Kein Problem!
Es müssen nicht immer die großen Projekte sein: Auch die vielen kleinen Ideen, mit denen aktive Bürgerinnen und Bürger die Region prägen, tragen zur Umsetzung unserer Lokalen Entwicklungsstrategie bei.
Die Förderung einer Einzelmaßnahme beschließt das Entscheidungsgremium unserer LAG. Entsprechend der Rahmenbedingungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich die LAG Zugspitz Region darüber hinaus eigene Regelungen für die "Unterstützung Bürgerengagement" gegeben.
Was ist wichtig?
Der Anfragesteller muss die Einzelmaßnahme im Rahmen der Umsetzung auch betreiben. Das Einreichen einer Anfrage für einen Dritten ist ausgeschlossen.
Wichtigste Fördervoraussetzung ist ein Beitrag der Einzelmaßnahme zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES). Die Maßnahme muss sich in mindestens einem Entwicklungs- und Handlungsziel wiederfinden und das bürgerschaftliche Engagement in der Region stärken.
Örtlich umgesetzt werden muss die Einzelmaßnahme in unserem LAG-Gebiet. Dieses erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit Ausnahme der Gemeinde Bad Bayersoien, die schon seit einer früheren Programmperiode Mitglied der LAG Auerbergland-Pfaffenwinkel ist.
Die Einzelmaßnahme wird in einer öffentlichen Sitzung unseres Entscheidungsgremiums beraten. In dieser tragen die Anfragesteller ihre Einzelmaßnahme grundsätzlich persönlich vor und können so auf ergänzende Fragen direkt antworten.
Je Kalenderjahr wird nur eine Maßnahme desselben Initiators unterstützt. Im Folgejahr ist eine Einreichung wieder möglich.
Sollte Ihre Einzelmaßnahme witterungsabhängig sein, bleibt die Förderzusage bestehen, wenn die Maßnahme innerhalb eines Jahres nach der Absage umgesetzt wird. Näheres wird hier in der Zielvereinbarung geregelt.
Umsetzung und Nachweis durch den lokalen Akteur sowie der Geldfluss durch die LAG Zugspitz Region an den lokalen Akteur muss bis 31.03.2028 erfolgt sein.
Wofür gibt es keine Förderung?
Es sollen Einzelmaßnahmen bezuschusst werden, die das bürgerschaftliche Engagement in unserem LAG-Gebiet (Vereine, Organisationen oder Initiativen) stärken:
- Beihilfen im Sinne von Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) - keine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens und keine Begünstigung von Unternehmen oder Produktionszweigen
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Zuschussanfragen von Kommunen, Einzelpersonen und Unternehmen
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Kommunale Regiearbeiten, Bauhofleistungen
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Vereinsfeiern, z. B. Grillfeste etc.
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Kosten für Speisen und Getränke nur, wenn diese kostenlos angeboten werden
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Geld- und Sachpreise einschließlich Auszeichnungen nur im Rahmen von Wettbewerben bzw. Veranstaltungen; insgesamt bis zu maximal 1.000 Euro pro Wettbewerb bzw. Veranstaltung
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Druck von Büchern, Broschüren, Karten etc. nur, wenn diese kostenlos ausgegeben werden
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Umsatzsteuer
Wie hoch ist Förderung?
Eine Einzelmaßnahme kann grundsätzlich bis maximal 2.500,00 € unterstützt werden. Die genaue Höhe des Zuschusses beschließt das Entscheidungsgremium – er kann auch geringer oder höher als beantragt ausfallen.
Zielvereinbarung
Bei Unterstützung einer Einzelmaßnahme wird zwischen der LAG und Ihnen als Initiator eine Zielvereinbarung abgeschlossen.
Diese enthält u. a. eine Beschreibung der geplanten Maßnahme in Stichpunkten, eine Festlegung des Zeitraums für die Durchführung, die Höhe der Förderung und Maßnahmen, wie die Durchführung der Maßnahme nachgewiesen wird (Sachbericht, Presseartikel, Bilder etc.)
Zudem können in der Zielvereinbarungen ergänzende Regelungen getroffen werden, beispielsweise zur Verlängerung des Umsetzungszeitraums (Antrag muss mindestens vier Wochen vor Ablauf des ursprünglich formulierten Umsetzungszeitraums gestellt werden). Auch Regelungen zur Nachholung der Maßnahme bei Absage wegen schlechter Witterung sind bei witterungsabhängigen Maßnahmen möglich.
Der Weg zur Förderung
Wenn Sie ein Idee haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. So können Fragen im Vorfeld geklärt und ein reibungsloses, zügiges Verfahren ermöglich werden. Dieses läuft in der Regel wie folgt ab:
Der lokale Akteur (Verein, Initiative etc.) stellt eine schriftliche Anfrage an die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Zugspitz Region.
Der lokale Akteur stellt die Einzelmaßnahme dem Entscheidungsgremium vor. Dieses entscheidet über die Unterstützung und die Höhe des Zuschusses.
Die LAG und der lokale Akteur schließen die Zielvereinbarung ab.
Der lokale Akteur setzt die Einzelmaßnahme um. Die Umsetzung wird der LAG durch die vereinbarten Unterlagen (Sachbericht, Presseartikel, Bilder etc.) nachgewiesen.
Wurde die Einzelmaßnahme wie vereinbart durchgeführt, zahlt die LAG die vereinbarte Unterstützung auf ein Konto des lokalen Akteurs aus.