Änderungen der Lokalen Entwicklungsstrategie
Auch während ihrer Umsetzung befindet sich die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) in einem stetigen Entwicklungsprozess. Daher ist es gegebenenfalls sinnvoll oder erforderlich, die Strategie anzupassen.
Über Änderungen der LES beschließt die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe.
Auszug aus
der
Niederschrift
über die Versammlung der Abteilung Leader des Regio Zugspitzregion e. V.
am 17.03.2021
im Kurhaus in Krün
TOP 8: Redaktionelle Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
a. Einführung der Übergangsjahre 2021 und 2022
b. Änderung Maßnahmen/Instrumente zur externen Abschlussevaluierung
- Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie Covid 19 Pandemie, der Brexit und die langwierigen Verhandlungen zum EU Haushalt, entschloss sich die Europäische Kommission, die LEADER-Förderperiode 2014-2020 um zwei Übergangsjahre 2021 und 2022 zu verlängern. Diese Übergangsjahre sind in der LES bisher nicht berücksichtigt.
Es wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
In der derzeit gültigen Lokalen Entwicklungsstrategie mit dem Titel: „Landkreis Garmisch-Partenkirchen 2020“, werden alle Datumsangaben 2020, wie beispielsweise bei den Maßnahmen und Zielen für die drei Entwicklungsziele, durch die Datumsangabe 2022 ersetzt.
- Im Rahmen der 2021 durch eine externe Vergabe durchzuführenden Abschlussevaluation sollen die hierzu einzusetzenden Maßnahmen/Instrumente geändert werden.
Es wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Expertengespräche: Die Gespräche mit diesem Personenkreis, können nach Vorliegen des vorläufigen Ergebnisses, auch durch das LAG-Management geführt werden. Sich hieraus ergebende Änderungen sind im Endbericht durch das beauftragte Unternehmen einzuarbeiten
Bilanzworkshop: Auf die Durchführung des Bilanzworkshops und die Vorstellung der Ergebnisse der Endevaluierung im Entscheidungsgremium und in der Mitgliederversammlung der LAG-Zugspitz Region wird verzichtet. Stattdessen erfolgt die Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für alle interessierten Bürger*Innen in der LAG Zugspitz Region. Im Anschluss daran soll dann gleich die Auftaktveranstaltung betreffend die Fortschreibung der LES für die neue Förderperiode stattfinden.
Für die Richtigkeit des Auszugs:
Martin Kriner
LAG-Manager
LAG Zugspitz Region
Auszug aus
der
Niederschrift
über die Versammlung der Abteilung Leader des Regio Zugspitzregion e. V.
am 15.07.2019
im Sitzungssaal des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen
TOP 9: Redaktionelle Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
betreffend die Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums der
LAG Zugspitz Region
Aufgrund der im Mai 2018 von der Bescheinigenden Stelle durchgeführten Prüfung des Projektauswahlverfahrens der LAG Zugspitz Region, ergab sich eine Diskrepanz in der Auffassung, ob Frau Dr. Julia Stewens tatsächlich als Privatperson dem Bereich Wirtschafts-und Sozialpartner zugeordnet werden kann, da 2. Bürgermeister, laut dem Merkblatt für Besetzung des Entscheidungsgremiums, immer dem Öffentlichen Sektor angehören.
Es wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
- Frau Dr. Julia Stewens, vertritt ab sofort als 2. Bürgermeisterin des Marktes Murnau, Herrn 1. Bürgermeister Rolf Beuting, in den Sitzungen des Entscheidungsgremiums der LAG Zugspitz Region.
- Die Position von Dr. Julia Stewens im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpartner, übernimmt deren gewählte Vertreterin, Frau Barbara Kappelmeier.
Für die Richtigkeit des Auszugs:
Martin Kriner
LAG-Manager
LAG Zugspitz Region
Niederschrift Änderung LES-Zusammensetzung EG-Gremium
Die Zwischenevaluation der Lokalen Entwicklungsstrategie ergab die Empfehlung, die Indikatoren für die Handlungsziele zu überprüfen und ggf. neu zu bewerten. Die Mitgliederversammlung hat daher am 4. Juli 2018 folgende Indikatoren angepasst und die entsprechende Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie einstimmig beschlossen:
Entwicklungsziel 1:
Erhalt und Entwicklung des vielfältigen Natur- und Kulturraumes
Handlungsziel 1.3
Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Schaffung und Schließung regionaler Wertschöpfungsketten sowie Vermarktung im Lebensmittel- und Holzsegment bis 2020.
- Steigerung Vermarktungsmenge von Energieholz in der Region (Basis 2014): + 10 % bis 2018
Änderung: Der Indikator wird gestrichen.
Entwicklungsziel 2:
Entwicklung der Region zu einem attraktiven Wohn- und Lebensraum
Handlungsziel 2.1
Förderung einer familienfreundlichen integrativen Region mit generationengerechten gesundheitsfördernden Daseinsvorsorgestrukturen und Angeboten bis 2020:
- Anzahl der vernetzten Ärzte und Einrichtungen: 50 bis 2017
Änderung: 40 bis 2018
Begründung: Eine Vernetzung von Ärzten und weiteren medizinischen Akteuren im Lkrs. GAP erfolgte am 15.01.2015 mit Gründung des Vereins MEDIGAP. Der Verein hat derzeit ca. 20 Mitglieder. Das Projekt IT-Kommunikation wird, nach Aussage der Gesundheitsmanagerin der Gesundheitsregion+ am 08.11.2017, derzeit nicht weiterverfolgt, da eine einheitliche Regelung auf Landesebene eingeführt werden soll, die allerdings von den Fachverbänden so nicht akzeptiert wird. Eine weitere Vernetzung findet im Rahmen des Gesundheitsforums statt, welches das höchste Gremium der Gesundheitsregion+ ist. Dieses Gremium umfasst derzeit ca. 40 Personen.
Entwicklungsziel 3:
Entwicklung einer starken regionalen Zusammenarbeit in zukunftsstrategischen Wirtschaftsbereichen
Handlungsziel 3.1
Entwicklung eines starken vernetzten nachhaltigen Wirtschaftsraumes mit qualifizierten Arbeitskräften bis 2020.
- Anzahl der neuen Branchennetzwerke: 1 bis 2018
Änderung: 1 bis 2019
Begründung: Mit dem Projekt „Energieholz“ Oberland, geht die Gründung eines neuen Netzwerks (Bäuerliche Hackschnitzelliefergenossenschaft, Gemeindewerke Murnau, WBV Ammer-Loisach) einher. Die Umsetzung des Projekts erfolgt bis spätestens 2019.
Handlungsziel 3.3
Attraktivitätssteigerung durch regionale Zusammenarbeit und Vermarktung touristischer Infrastrukturen bis 2020.
- Anzahl der Markenpartner Zugspitz Region: 30 bis 2018
Änderung: 30 bis 2020
Begründung: Der Indikator ist so nicht umsetzbar, da erst Mitte 2017 die Entwicklung der Dachmarke als LEADER-Projekt vergeben wurde. Das Dachmarkenmanagement wurde zum 15.07.2017 besetzt. Die angedachte Umsetzung bis 2020 kann ebenfalls schwierig werden, da derzeit nicht beurteilt werden kann, ob aus dem Entwicklungsprozess der Dachmarke auch direkt Markenpartner generiert werden können.
Handlungsziel 3.4
Regionale Vernetzung, Ausbau und Vermarktung touristischer Infrastrukturen bis 2020.
- Aufgewertete Rad-/ Wanderwege (Beschilderung/EDV Erfassung): 600 km bis 2018
Änderung: 600 km bis 2020
Begründung: Die Umsetzung des landkreisweiten Radwegekonzepts erfolgt in den Jahren 2018/2019.
LES-Änderung am 4. Juli 2018: Anpassung der Indikatoren für die Handlungziele
Die der LAG Zugspitz Region zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollen laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 8. Oktober 2014 zu je zu einem Drittel auf die drei Entwicklungsziele aufgeteilt werden.
Die Mitgliederversammlung fasste einstimmig Beschluss, dass bis zu 50 % des Gesamtbudgets in ein Entwicklungsziel fließen können, falls diese Aufteilung nicht eingehalten werden kann. Voraussetzung ist, dass bei den anderen beiden Entwicklungszielen entsprechende Reduzierungen möglich sind. Der Abteilungsvorsitzende bestimmt in Abstimmung dem LAG-Manager, welches Entwicklungsziel wie hoch begünstigt und welche Entwicklungsziele in welcher Höhe reduziert werden.
LES-Änderung am 13. April 2016: Änderung der paritätischen Budgetaufteilung
In der Anlage 2b zur Lokalen Entwicklungsstrategie wird Frau Dr. Julia Stewens aufgrund ihrer Tätigkeit als 2. Bürgermeisterin des Marktes Murnau dem öfentlichen Bereich zugeordnet. Aus der Niederschrift zur Wahl der Vertreter des Entscheidungsgremiums am 8. Oktober 2014 ist jedoch eindeutig ersichtlich, dass Frau Dr. Julia Stewens als eine der 10 Vertreter des nichtöffentlichen Bereichs (Wirtschafts- und Sozialpartner) gewählt worden ist. Die Bestätigung dieses Sachverhalts ist ebenfalls aus der Anlage 2b ersichtlich, da bei Verhinderung des 1. Bürgermeisters des Marktes Murnau a. Staffelsee dieser durch Herrn Gemeinderat Michael Manlik im Entscheidungsgremium vertreten werden soll.
Die Mitgliederversammlung stellte daher durch einstimmigen Beschluss fest, dass Frau Dr. Julia Stewens am 8. Oktober 2014 als Vertreterin des nichtöffentlichen Bereichs in das Entscheidungsgremium gewählt worden ist. Die Anlage 2b der LES war dementsprechnd abzuändern.
LES-Änderung am 13. April 2016: Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums
Gemäß neuen Regelungen der Europäischen Union müssen die Lokalen Aktionsgruppen künftig die Höhe der Fördersätze ausdrücklich in ihren Lokalen Entwicklungsstrategien anführen. Gleiches gilt für die Regeln hinsichtlich einer etwaigen Begrenzung der Förderhöhe für die einzelnen Projekte durch die Lokalen Aktionsgruppen.
Die Höhe eines möglichen Zuschusses für Projekte muss aber nicht begrenzt werden. Sollte dies aber gewünscht sein, müssen die Rahmenvorgaben hierfür in der Lokalen Entwicklungsstrategie ausdrücklich verankert werden (zum Beispiel Begrenzungen für bestimmte Projektarten, Ausschlusskriterien, eine generelle Begrenzung der Förderhöhe bei Erreichung der in der Lokalen Entwicklungsstrategie enthaltenen Zielwerte oder Budgetgrenzen in einem Entwicklungsziel).
Um eine möglichst große Flexibilität zu bewahren und den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig der Beschluss gefasst, wonach für Projekte in unserer LAG die Fördersätze der Bayerischen LEADER-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung anzusetzen sind.
LES-Änderung am 8. Mai 2015: Neue EU-Regelungen in Sachen Fördersätze