Was ist LEADER?
Mit dem LEADER-Programm werden ländliche Regionen bei ihrer selbstbestimmten Entwicklung unterstützt – ganz nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat".
LEADER ist eine Abkürzung der französischen Begriffe Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale - übersetzt Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Im Mittelpunkt stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region.
LEADER - kurz erklärt (ca. 3 Minuten)
Jede LAG legt für ihr Gebiet in einer Lokalen Entwicklungsstrategie bestimmte Entwicklungs- und Handlungsziele fest, mit denen eine bestimmte Vision verwirklicht werden soll.
Das Förderprogramm LEADER ist eine Erfolgsgeschichte für die Entwicklung ländlicher Regionen in Bayern. Für die Förderperiode 2023 - 2027 sind 70 LAGn anerkannt. Damit umfasst das bayerische LEADER-Gebiet 86 % der Landesfläche und 58 % der Bevölkerung. Rund 111 Mio. € an EU- und Landesmitteln stehen für die Projekte zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft , Forsten und Tourismus.
Für große Ideen
Die LEADER-Förderung unterscheidet in zwei Förderbereiche. Die regulären Projekte richten sich nach den üblichen LEADER-Förderkriterien und werden beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) als Genehmigungsbehörde entschieden.
Die LAG Zugspitz Region hat für die Förderperiode 2023 - 2027 ein Budget in Höhe von 1.831.000,00 € zur Verfügung.
Da der Landkreis Garmisch-Partenkirchen im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) als "Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)" anerkannt ist, erhöhen sich die Fördersätze für Projekte in unserer LAG im Regelfall um jeweils 10 %.
> Mehr zu den regulären Projekten
Für kleine Ideen
Zur Förderung kleinerer Maßnahmen steht eine Art "Kleinprojektefonds" zur Verfügung. Über diese Anfragen zur "Unterstützung Bürgerengagement" entscheidet direkt das Entscheidungsgremium unserer LAG.
90 % der ausbezahlten Förderungen werden unserer LAG durch den Freistaat Bayern erstattet, die verbleibenden 10 % bringt die LAG als Eigenanteil ein.
Jede LAG legt zur Förderung des Bürgerengagements eigene ergänzende Regelungen fest. In unserer LAG beträgt die Förderung für eine Einzelmaßnahme grundsätzlich bis maximal 2.500,00 €.